Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …Art 7 Fortbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/7#abs-1 (1) Fortbildungslehrgänge finden für die Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie für Soldaten und Angestellte in vergleichbarer Laufbahn/Verwendung statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/7#abs-2 (2) Sie dienen dazu, die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und des MAD mit den Entwicklungen auf gesellschaftspolitischem Gebiet, insbesondere des politischen Extremismus, vertraut zu machen und ihnen die neuesten Erkenntnisse der nachrichtendienstlichen Praxis und Forschung zu vermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/7#abs-3 (3) Zu diesen Zwecken finden Lehrgänge, Seminare, Arbeitstagungen und andere Veranstaltungen statt, die auch dem Erfahrungsaustausch, der Zusammenarbeit und der Koordinierung dienen.