Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …Art 11 Lehrpersonal
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/11#abs-1 (1) Bei der Auswahl der hauptamtlichen Dozenten ist darauf zu achten, dass Theorie und Praxis vertreten sind und der MAD-Anteil in einem der Nutzung entsprechenden angemessenen Verhältnis (Teilnehmertage) berücksichtigt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/11#abs-2 (2) Die hauptamtlichen Dozenten werden vom Bund und von den Ländern an die SfV entsandt. Die Dauer der Entsendung soll 5 Jahre nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27992/11#abs-3 (3) Die SfV hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gastdozenten aus Praxis und Wissenschaft heranzuziehen.