Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …

Art 1 Gegenstand

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder unterhalten die Schule für Verfassungsschutz (SfV) als gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).

Art 2