Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom …Art 1 Gegenstand
Stand: 26.08.2026
Bund und Länder unterhalten die Schule für Verfassungsschutz (SfV) als gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).