nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 NW_27992 (Nordrhein-Westfalen) — Gegenstand

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 19. Mai 1999

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bund und Länder unterhalten die Schule für Verfassungsschutz (SfV) als gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).