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§ 29 NW_27988 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die auf Grund und zur Durchführung und Ergänzung der Zonenanweisung der Militärregierung HQ/2900/Sec/(Zon/Pl [45] 20) bisher erlassenen Bestimmungen werden, soweit sie nicht durch die Aufhebung der Zonenanweisung in Wegfall gekommen sind, hiermit aufgehoben.