Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung
Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,Kosten- und Leistungsrechnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/7#abs-1 (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/7#abs-2 (2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/7#abs-3 (3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.