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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 4 Haushaltsjahr
Stand: 26.08.2026
Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Finanzministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung →
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- VG Münster, 07.07.2016 – 4 K 1085/12Zitiert von 12
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