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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 4 Haushaltsjahr

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Finanzministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.

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