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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/3#abs-1 (1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27976/3#abs-2 (2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

§ 2 § 4