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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

§ 1 § 3