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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen3 Entscheidungen

Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.

→§ 2