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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 26.06.2013 – VII-Verg 2/13
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 – VerfGH 12/11
- VG Düsseldorf, 25.11.2008 – 26 K 4098/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.