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§ 3 NW_27952 (Nordrhein-Westfalen) — Pauschbetrag für Sitzungen

Regelung über die Entschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und die von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Entschädigungsregelung Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Pauschbetrag von 52 Euro je Kalendertag wird für die Teilnahme an Sitzungen, unabhängig von deren Zahl und Dauer, gezahlt.