Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Berlin zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 6. Juni 1998
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 29.Mai 1998 gemäßArtikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Berlin zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags wird gemäß Artikel 8, Absatz 1 gesondert bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 6.Juni 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer
des Landes Berlin
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, dieser vertreten durch den Senator für Wirtschaft und Betrieb, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen nachstehenden Staatsvertrag: