Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Berlin zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land …Art 8
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27900/8#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27900/8#abs-2 (2) Die Satzung des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen ist von diesem in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrags geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im Amtsblatt Berlin bekanntzugeben.
Berlin, den 12. Dezember 1997
Für das Land Berlin
Der Regierende Bürgermeister
vertreten durch
den Senator für Wirtschaft und Betriebe
Elmar Pieroth
Düsseldorf, den 25. Februar 1998
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
der Finanzminister
Heinz Schleußer