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WDR - Gesetz§ 55a Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
Stand: 26.08.2026
Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen findet auf den WDR Anwendung, es sei denn, dass journalistisch-redaktionelle Informationen oder Ergebnisse der Prüfung des Landesrechnungshofs oder des sonst zuständigen Rechnungshofs nach § 46 betroffen sind.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 55a WDR - Gesetz →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 28.06.2016 – 5 A 987/14Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 14.03.2014 – 1 K 3924/13Zitiert von 6
- VG Köln, 05.06.2025 – 13 K 2095/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.