Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens vom 31. Oktober 1997 / 5. Dezember 1997 zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Tiefbohrungen "Bromskirchen und Hallenberg"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens vom 31. Oktober 1997 / 5. Dezember 1997 zur …§ 2
Stand: 26.08.2026
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.