nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 NW_27876 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens vom 31. Oktober 1997 / 5. Dezember 1997 zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Tiefbohrungen "Bromskirchen und Hallenberg"

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.