Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den Gemeinden Wulfen, Lippramsdorf und Stadt Marl - Kreis Recklinghausen -
Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 15. Juli 1959
Auf Grund der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen vom 28. Februar 1939 (RGBl. I S. 381) wird für das in § 1 näher bezeichnete Gebiet der Gemeinden Wulfen, Lippramsdorf und Stadt Marl im Kreise Recklinghausen eine Baubeschränkung angeordnet.