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Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 15. Juli 1959

Auf Grund der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen vom 28. Februar 1939 (RGBl. I S. 381) wird für das in § 1 näher bezeichnete Gebiet der Gemeinden Wulfen, Lippramsdorf und Stadt Marl im Kreise Recklinghausen eine Baubeschränkung angeordnet.

§ 1