Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den Gemeinden Wulfen, Lippramsdorf und Stadt Marl - Kreis Recklinghausen -

Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Von der Baubeschränkung werden Teile der nachstehend bezeichneten Fluren betroffen:

Gemarkung Wulfen

Flur 9 I, 9 II und 10;

Gemarkung Lippramsdorf

Flur 10, 16, 19, 20 und 21

Gemarkung Marl

Flur 32, 34 und 35.

Das Baubeschränkungsgebiet ist in der als Bestandteil dieser Anordnung mit veröffentlichten Karte im Maßstab 1 : 10 000, die auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 gefertigt ist, durch eine schwarze Begrenzungslinie und blaßrote Flächenfärbung kenntlich gemacht. Außerdem liegen bei den Amtsverwaltungen Hervest-Dorsten, Haltern und Marl je eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und elf Kartenblätter im Maßstab 1 : 2500 bzw. 1 : 1000, in denen die Grenzen des Baubeschränkungsgebietes durch eine rote Umrandung bezeichnet sind, öffentlich aus.

§ 2