nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 NW_27841 (Nordrhein-Westfalen)

Anordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen in den Gemeinden Wulfen, Lippramsdorf und Stadt Marl - Kreis Recklinghausen -  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von der Baubeschränkung werden Teile der nachstehend bezeichneten Fluren betroffen:

Gemarkung Wulfen

Flur 9 I, 9 II und 10;

Gemarkung Lippramsdorf

Flur 10, 16, 19, 20 und 21

Gemarkung Marl

Flur 32, 34 und 35.

Das Baubeschränkungsgebiet ist in der als Bestandteil dieser Anordnung mit veröffentlichten Karte im Maßstab 1 : 10 000, die auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 gefertigt ist, durch eine schwarze Begrenzungslinie und blaßrote Flächenfärbung kenntlich gemacht. Außerdem liegen bei den Amtsverwaltungen Hervest-Dorsten, Haltern und Marl je eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 und elf Kartenblätter im Maßstab 1 : 2500 bzw. 1 : 1000, in denen die Grenzen des Baubeschränkungsgebietes durch eine rote Umrandung bezeichnet sind, öffentlich aus.

---

Zitiervorschlag: § 1 NW_27841 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27841/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
