Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZVO-BEG
ZVO-BEG§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27757/1#abs-1 (1) Oberste Landesbehörde und oberste Entschädigungsbehörde im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ist das Innenministerium.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27757/1#abs-2 (2) Entschädigungsbehörde ist ferner die Bezirksregierung Düsseldorf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27757/1#abs-3 (3) Die Bezirksregierung Düsseldorf untersteht den Weisungen des Innenministeriums