Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VV-FBW

VV-FBW

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27691/3#abs-1 (1) Filme, denen die FBW das Prädikat ,,wertvoll" oder ,,besonders wertvoll" erteilt hat, erhalten Steuervergünstigungen nach Maßgabe der Landesgesetzgebung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27691/3#abs-2 (2) Sofern die Steuergesetze der Länder nichts anderes bestimmen, bleibt das einem abendfüllenden Film (ab 1 600 m Länge) erteilte Prädikat unbefristet gültig; das einem kurzen Film (unter 1 600 m Länge) erteilte Prädikat verliert nach Ablauf des auf die Bewertung folgenden fünften Kalenderjahres seine Gültigkeit.

Art 2 Art 4