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Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des …

§ 2 Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - GEZ - führt als gemeinsames Rechenzentrum im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzugs durch. Die Anschrift der GEZ lautet: Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.

§ 1 § 3