Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der vierten Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 'LfR' zur Festlegung von Verbreitungsgebieten für lokalen Hörfunk

Bekanntmachung der vierten Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Abweichend vom gesetzlichen Regelfall wird folgendes Gebiet gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 LRG NW als Verbreitungsgebiet für ein lokales Hörfunkprogramm festgelegt:

Das Gebiet der kreisfreien Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises als ein Verbreitungsgebiet.

§ 1 § 3