Die nach dem Hochschulneubauabkommen im Jahre 1970 fällige Abschlußrate für Aufwendungen der Gründerländer aus dem Jahre 1969 richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen.
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Die nach dem Hochschulneubauabkommen im Jahre 1970 fällige Abschlußrate für Aufwendungen der Gründerländer aus dem Jahre 1969 richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen.