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Art 6 NW_27536 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Finanzierung neuer wissenschaftlicher Hochschulen vom 4. Juni 1964 und über die Finanzierung der Betriebskosten der Universität Bremen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die nach dem Hochschulneubauabkommen im Jahre 1970 fällige Abschlußrate für Aufwendungen der Gründerländer aus dem Jahre 1969 richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen.