Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die öffentlich-rechtliche Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge".

§ 3 § 5