Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die öffentlich-rechtliche Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge".
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Rechtsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die öffentlich-rechtliche Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge".