Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …§ 4 Erwerb von Ausstattung und Einrichtung
Stand: 26.08.2026
Beschlüsse der Kirchenvorstände und Verbandsvertretungen über Verträge für Ausstattung und Einrichtungsgegenstände bei der Durchführung von Baumaßnahmen bedürfen, wenn ihr Gegenstandswert im Einzelfall 10 000,- DM übersteigt, zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung der bischöflichen Behörde.