Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …

§ 2 Baumaßnahmen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Baumaßnahmen i. S. dieser Geschäftsanweisung sind

a) das Errichten und Herstellen,

b) das Umbauen, Wiederherstellen und Erweitern,

c) das Instandhalten und Instandsetzen,

d) das Abbrechen

von Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Innenräumen sowie Freianlagen.

§ 1 § 3