Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …§ 2 Baumaßnahmen
Stand: 26.08.2026
Baumaßnahmen i. S. dieser Geschäftsanweisung sind
a) das Errichten und Herstellen,
b) das Umbauen, Wiederherstellen und Erweitern,
c) das Instandhalten und Instandsetzen,
d) das Abbrechen
von Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Innenräumen sowie Freianlagen.