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§ 2 NW_27518 (Nordrhein-Westfalen) — Baumaßnahmen

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Baumaßnahmen i. S. dieser Geschäftsanweisung sind

a) das Errichten und Herstellen,

b) das Umbauen, Wiederherstellen und Erweitern,

c) das Instandhalten und Instandsetzen,

d) das Abbrechen

von Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Innenräumen sowie Freianlagen.