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Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen StuhlArt IV
Stand: 26.08.2026
Die Berufung als Professor für Katholische Theologie setzt voraus:
1. ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie;
2. besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion in Katholischer Theologie oder, wenn es der fachlichen Besonderheit des zu vertretenden Lehrgebiets entspricht, in einer verwandten Disziplin nachgewiesen wird;
3. die Habilitation in Katholischer Theologie oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Hochschulbereichs.