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Art IV NW_27514 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufung als Professor für Katholische Theologie setzt voraus:

1. ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie;

2. besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion in Katholischer Theologie oder, wenn es der fachlichen Besonderheit des zu vertretenden Lehrgebiets entspricht, in einer verwandten Disziplin nachgewiesen wird;

3. die Habilitation in Katholischer Theologie oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen innerhalb oder außerhalb des Hochschulbereichs.