Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl
Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen StuhlArt 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27514/1#abs-1 (1) Dem in Düsseldorf am 26. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27514/1#abs-2 (2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.