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Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27514/1#abs-1 (1) Dem in Düsseldorf am 26. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27514/1#abs-2 (2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2