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Art 1 NW_27514 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem in Düsseldorf am 26. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.