(1) Dem in Düsseldorf am 26. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.