Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 26. November 1959

Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27501/1#abs-1 (1) Die in Detmold am 26. November 1959 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche wird bestätigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27501/1#abs-2 (2) Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2