(1) Die in Detmold am 26. November 1959 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche wird bestätigt.
(2) Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
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(1) Die in Detmold am 26. November 1959 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche wird bestätigt.
(2) Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.