Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den …§ 2
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.