Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den …§ 1
Stand: 26.08.2026
Dem Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.