Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dem Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2