Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über …

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vor der Erteilung der Genehmigung soll in Zweifelsfällen eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eingeholt werden.

Art 2 Art 4