Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrats
Bekanntmachung des Abkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines …Art 10
Stand: 26.08.2026
Dieses Abkommen wird zunächst auf drei Jahre abgeschlossen. Es tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Bonn, 5. September 1957.
Für die Bundesregierung
gez. Adenauer
Für das Land Baden-Württemberg
gez. Dr. h. c. Farny
Für das Land Bayern
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Für das Land Berlin
gez. Dr. G. Klein
Für die Freie Hansestadt Bremen
gez. Kaisen
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
gez. Sieveking
Für das Land Hessen
gez. Zinn
Für das Land Niedersachsen
gez. Langeheine
Für das Land Nordrhein-Westfalen
gez. Luchtenberg
Für das Land Rheinland-Pfalz
gez. Altmeier
Für das Saarland
gez. Roeder
Für das Land Schleswig-Holstein
gez. Dr. Schaefer