Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sonderurlaubsgesetz
Sonderurlaubsgesetz§ 6
Stand: 26.08.2026
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, so wird bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auf den Sonderurlaub nicht angerechnet.