Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, so wird bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auf den Sonderurlaub nicht angerechnet.
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Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, so wird bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auf den Sonderurlaub nicht angerechnet.