Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des …§ 3 Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
Stand: 26.08.2026
Die Länder, vertreten durch ihre Innenminister, veranlassen die Veröffentlichung der Ergebnisse der Forschungsaufträge.