nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_27455 (Nordrhein-Westfalen) — Veröffentlichung der Forschungsergebnisse

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Länder, vertreten durch ihre Innenminister, veranlassen die Veröffentlichung der Ergebnisse der Forschungsaufträge.