Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach Schwangerschaftsabbrüchen
Verordnung über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach Schwangerschaftsabbrüchen§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales