Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule

Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der …

Art 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Wasserschutzpolizei-Schule dient der einheitlichen Aus- und Fortbildung der Beamten bei den Wasserschutzpolizeien im Rahmen des jeweiligen Landesrechts. Zu den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen können andere Angehörige des öffentlichen Dienstes der Vertragschließenden zugelassen werden.

Kuratorium

Art 1 Art 3