nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 2 NW_27400 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wasserschutzpolizei-Schule dient der einheitlichen Aus- und Fortbildung der Beamten bei den Wasserschutzpolizeien im Rahmen des jeweiligen Landesrechts. Zu den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen können andere Angehörige des öffentlichen Dienstes der Vertragschließenden zugelassen werden.

Kuratorium