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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 89
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/89#abs-1 (1) Bei den aufgrund von § 92 Satz 1 Nr. 2 bestimmten Dienststellen und bei den in § 88 Abs. 2 genannten Dienststellen werden Personalräte gebildet. Für die im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte werden außerdem - getrennt nach Schulformen und besonderen Einrichtungen des Schulwesens –
1. bei den Mittelbehörden Lehrer-Bezirkspersonalräte und
2. bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium Lehrer- Hauptpersonalräte
gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/89#abs-2 (2) Die Bezirkspersonalräte für Lehrkräfte an Hauptschulen und an Förderschulen nehmen bei beteiligungspflichtigen fachaufsichtlichen Maßnahmen der Schulämter die Aufgaben nach diesem Gesetz wahr. In diesen Fällen ist der jeweilige Lehrer-Hauptpersonalrat zuständige Stufenvertretung.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 89 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Arnsberg, 06.05.2014 – 20 L 330/14.PVL
- VG Münster, 24.11.2008 – 22 K 2137/08.PVLZitiert von 1
- VG Münster, 24.11.2008 – 22 L 528/08.PVL
- VG Münster, 23.10.2008 – 22 K 1951/08.PVL
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.