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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 68
Stand: 04.08.2026
In den in § 66 Abs. 7 Satz 3 bezeichneten Fällen entscheidet
1. bei Beschäftigten des Landes die Landesregierung,
2. bei Beschäftigten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts deren verfassungsmäßig zuständiges oberstes Organ oder der von ihm bestimmte Ausschuß
endgültig. Bei Maßnahmen im Bereich der Verwaltung des Landtags tritt an die Stelle der Landesregierung die Präsidentin oder der Präsident des Landtags im Benehmen mit dem Präsidium, im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs die Präsidentin oder der Präsident des Landesrechnungshofs und im Bereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 68 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.08.2006 – 1 A 1724/05.PVLZitiert von 2
- VG Münster, 08.09.2010 – 22 K 597/10.PVL
- VG Arnsberg, 11.12.2008 – 20 K 2063/07.PVL
- OVG NRW, 18.04.2023 – 34 A 2844/21.PVLZitiert von 1
- LAG Köln, 05.09.2019 – 6 Sa 72/19
- OVG NRW, 09.11.2001 – 1 B 1146/01Anforderungen an die Auswahlentscheidung des Rates zur Besetzung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.09.2022 – 6 A 2601/20Zitiert von 6
- BVerwG, 21.09.2022 – 5 P 17/21Mitbestimmung bei allgemeinen UrlaubsgrundsätzenZitiert von 13
- LAG Köln, 19.08.2020 – 11 SaGa 3/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 68 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.