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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 43
Stand: 04.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/43#abs-1 (1) Eine Versetzung, Abordnung, Umsetzung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Zuweisung oder Gestellung darf gegen den Willen des Mitglieds des Personalrats nur erfolgen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist, und der Personalrat, dem das Mitglied angehört, zustimmt. Dies gilt entsprechend für Ersatzmitglieder, solange sie gemäß § 28 Abs. 1 in den Personalrat eingetreten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/43#abs-2 (2) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bedarf der Zustimmung des Personalrats. Verweigert der Personalrat seine Zustimmung oder äußert er sich nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags, so kann das Verwaltungsgericht sie auf Antrag der Dienststelle ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer Beteiligte oder Beteiligter.
Drittes Kapitel
Personalkommission
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 43 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.02.2007 – 1 A 2358/05.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 24.09.2021 – 20 A 3558/20.PVL
- VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 – 12 L 21/11
- OVG NRW, 13.01.1998 – 6 B 2907/97
- VG Düsseldorf, 23.11.2020 – 34 K 2939/19.PVLZitiert von 1
- ArbG Düsseldorf, 24.11.2022 – 12 Ca 3182/22
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 24.04.2024 – 34 K 2656/23.PVL
- OVG NRW, 11.01.2023 – 34 A 437/21.PVLZitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 10.01.2017 – 12c K 2610/16.PVL
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.