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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …

§ 39

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/39#abs-1 (1) Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Die Zeit und den Ort bestimmt er im Benehmen mit der Dienststelle.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/39#abs-2 (2) Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Inanspruchnahme des Personalrats erforderlich ist, hat keine Minderung der Bezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge.

§ 38 § 40